Der Energieausweis für Wohngebäude dient dem Zweck, dass ein Mieter oder Käufer Informationen zum Energieverbrauch des Gebäudes bekommt. Beim PKW lässt sich bereits bei einer Probefahrt herausbekommen, wie hoch denn der Energieverbrauch ist und dieser Verbrauch soll in Bezug auf Wohngebäude eben auch noch deutlich vereinfacht werden. Bei Elektroartikeln wie der Waschmaschine oder dem Kühlschrank wird ein Verbrauch ebenso angegeben, dass der Verbraucher sich orientieren kann, mit welchen Energiekosten denn zu rechnen ist. Die Klasse der Effizienz gibt eine genaue Auskunft über den wirklichen Verbrauch an Energie. Wenn es um den Kauf von einem Haus oder einer Wohnung geht, so ist nicht auf den ersten Blick bekannt, wie hoch denn die Nebenkosten sein werden. Die Zukunft soll aber, wie bereits erwähnt, mit Hilfe vom Energieausweis einige Änderungen mit sich bringen. Bereits seit dem 1. Juli 2008 ist die neue Energiesparverordnung in Kraft getreten. Seit diesem Datum an ist der Energiepass eine Pflicht, die gesetzlich vorgeschrieben ist. Wenn ein Gebäude vermietet oder gar verkauft wird, so muss dem Mieter oder neuem Eigentümer dieser Pass vorgezeigt werden. Bei Geschäftshäusern oder Wohnkomplexen zählt dies ebenso zur Pflicht des Verkäufers oder Vermieters. Diese Richtlinien wurden von der Bundesregierung aufgrund von Beschlüssen der Europäischen Union umgesetzt.